• Landesregierung legt in Rheinland-Pfalz Gesetzentwurf für „Landkinderarzt-Quote“ vor

    Minister Clemens Hoch reserviert drei weitere Prozent der Studienplätze für künftige Landkinderärzte
    29.April 2024
    Der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Clemens Hoch plant die Einführung einer „Landkinderarzt-Quote“ analog zur bestehenden „Landarztquote“. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde in der Ministerratssitzung vorgestellt. Das Ziel sei es, eine gute medizinische Versorgung für Kinder und Jugendliche weiterhin zu gewährleisten und die ambulante kinder- und jugendärztliche Versorgung im gesamten Land zu stärken, betonte Clemens Hoch.

    „Drei Prozent der zu vergebenden Medizinstudienplätze in Rheinland-Pfalz sollen nach dem Vorbild der bestehenden Landarztquote für diejenigen reserviert werden, die sich auf eine spätere fachärztliche Weiterbildung im Bereich Kinder- und Jugendmedizin sowie auf eine ambulante ärztliche Tätigkeit als Kinder- und Jugendärztin oder -arzt im ländlichen Raum festlegen", erklärzte Clemens Hoch.

    "Dabei richten wir uns speziell an Studieninteressierte, die in der ärztlichen Versorgung von Kindern und Jugendlichen auf dem Land tätig sein wollen und sich bereits hierauf festlegen möchten“, erläutert der Gesundheitsminister weiter.

    „Diese Zielgruppe möchten wir als Landesregierung auf ihrem Weg in den Beruf unterstützen und zusätzlich Anreize bieten. So wird es für die Bewerber ein separates Auswahlverfahren geben, in dem sie nicht mit allen anderen Interessenten konkurrieren müssen. Zusätzlich wird bei der Auswahl ein größerer Wert auf die persönliche Eignung gelegt. Dadurch bekommen auch junge Menschen ohne „Einser-Abitur“ eine gute Chance auf einen Medizinstudienplatz“, sagte Hoch.

    "Ist ein Kind krank, ist eine wohnortnahe ärztliche Versorgung wichtig, denn oft bestehen große Unsicherheiten und Ängste bei Eltern und Kindern. Auch wenn die ambulante kinder- und jugendärztliche Abdeckung in Rheinland-Pfalz derzeit flächendeckend gewährleistet ist, bestehen bereits heute regionale Unterschiede in der Versorgungslage. Darüber hinaus zeichnet sich ab, dass es in manchen ländlichen Regionen zunehmend schwieriger für Praxisinhaber wird, einen Nachfolger zu finden."

     

    Neben der geplanten „Landkinderarzt-Quote“ haben die rheinland-pfälzische Landesregierung und die Partnerorganisationen im Gesundheitswesen bereits zahlreiche Maßnahmen ergriffen, die einen Beitrag zur Stärkung der flächendeckenden ambulanten ärztlichen Versorgung leisten und neben der hausärztlichen Versorgung zum Teil auch bei der Kinder- und Jugendmedizin greifen.

    Dabei ist beispielhaft zu nennen: Eine Niederlassungsförderung der Kassenärztlichen Vereinigung, welche auch in ausgewählten Regionen für Kinder- und Jugendmedizin gilt. Kommunen, die sich vor Ort für eine ärztliche Versorgung engagieren, können eine vom Land geförderte Beratungsstelle kontaktieren.

    Weiterbildungsverbünde, welche in einer Region alle Weiterbildungsstationen aus einer Hand anbieten, sind im hausärztlichen Bereich bereits etabliert und können inzwischen auch im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin durch die Koordinierungsstelle Weiterbildung der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz, der Krankenhausgesellschaft und der Landesärztekammer unterstützt werden.